Online-Shop Rechtliches
Inhaltsverzeichnis:
1.) Informationen die Sie angeben bzw. beachten sollten
2.) Impressum
3.) Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung = Muster des Bundesjustizministerium = Stand August 2009
a) Tipps für ebay Händler
b) Tipps für Internet Shops direkt (nicht ebay)
4.) Verpackungsverordnung
5.) Grundpreisverordnung
6.) Textilkennzeichnungsgesetz
Sonstiges:
7.) Pflichtangaben in E-Mail
8.) Unerlaubte Telefonwerbung
ZU 1.) ALLGEMEIN - Dies sollten Sie beachten beim Verkauf im Internet
- Essentielle Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung
- Informationen darüber hinaus, wann der Vertrag zustande kommt
- Die Mindestlaufzeit des Vertrags (bei längerfristigen oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen)
- Die Modalitäten im Falle von Mängeln / Reklamationen (, z. B. Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern)
- Der Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile
- Einzelheiten zu den Zahlungsmöglichkeiten (z.B. über PayPal, Bankeinzug, Rechnung etc.) und den Lieferbedingungen (z.B. über längere Lieferzeiten)
- Angabe zu evtl. erhöhten Telefonkosten (z.B. bei 0190-Nummern
- Angabe zur Gültigkeitsdauer befristeter Angebote
- Liefer- und Versandkosten
- Zur Zahlungsabwicklung
- zur Lieferung der Ware bzw. zur Erfüllung einer Dienstleistung
- Angaben über die Höhe der Kosten bei Nutzung einer Hotline
- Die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere der angegebenen Preise
- Ordnungsgemäße Formulierung der Widerrufsbelehrung
- Die Vorgaben der Preisangabenverordnung, z-B. § 1 Abs. 6 PAngV beachten
- Plazierung der Preisangaben
- eindeutige Zuordnung
- leicht erkennbar
- deutlich lesbar und gut wahrnehmbar
- Die Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzeskonform
- AGB, hinreichende Möglichkeit zur Kenntnisnahme, Möglichkeit zum Druck und Speicherung
- Marken- und Urheberrechte beachten
- AGB für Endverbraucher
- AGB für Unternehmer
- AGB für ebay
- Widerrufsrecht (ordnungsgemäße Formulierung der Widerrufsbelehrung)
- Preisangabenverordnung (PAngV)
- Batterieverordnung
- Verpackungsverordnung
- Datenschutz - Bundesdatenschutzgesetz NEU ab 01.09.2009
- Versandkosten darlegen
- Markenrecht nicht verletzen
- Copyright von Bildern beachten
- Double-Opt-In-Verfahren für E-Mails
- Rechnung mit allen erforderlichen Inhalten
- E-Mails mit Pflichtangaben für geschäftliche eMails
- gemäß der europäischen eCommerce‐Richtlinie (2000/31/EG) in § 312e BGB regelt), ist der Verkäufer verpflichtet, den Erhalt der Bestellung umgehend zu bestätigen.
- Bestellbestätigung inkl. AGB und Widerrufsrecht
- Impressumspflicht
- Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 5 TMG (Telemediengesetz) http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
- Fehlerhafte oder nicht vorhandene Angaben auf der Homepage können nach § 16 TMG empfindliche Geldbußen bis zu 50.000 € zur Folge haben. Selbst Schreibfehler können Folgen haben, sodass bei der Erstellung des Impressums äußerst sorgfältig gearbeitet werden sollte.
- § 3 Kundeninformationspflichten des Unternehmers bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr - (BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV) http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/__3.html
§ 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen (BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV) http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/__1.html
ZU 2.) Impressum
Zu 3.) Widerrufsrecht August 2009
Auf Grund der unsicheren Rechtslage hat das Bundesjustizministerium einige Punkte, die von Gerichten an dem alten Muster der Widerrufsbelehrung kritisiert wurden, korrigiert. Hierbei handelt es sich wieder NUR um eine Verordnung, daher können Gerichte immer noch anderes entscheiden und somit besteht immer noch eine Abmahngefahr. Ein formeller Gesetzesvorschlag ist aber in Planung.
Eine Kleinigkeit könnte man auch der dem neuen Muster bemängeln:
Es heißt dort:
"Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform".
Juristisch einwandfreier formuliert müßte es heißen:
"...einen Tag nach Erhalt dieser Belehrung ...".
Dies ergibt sich aus dem des BGB § 187 (Allgemeinen Teil) und ist Grundlage der Fristberechnung.
Wichtig ist hierbei auch die klare Aussage des § 14 Abs.1 BGB-InfoV:
"Die Belehrung über das Widerrufsrecht genügt den Anforderungen des § 355 Abs. 2 und den diesen ergänzenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn das Muster der Anlage 2 in Textform verwandt wird."
Zu a) ebay
- Ebay Händler sollten sich aus den Gestaltungshinweisen das für Sie passende heraussuchen und verwenden.
WICHTIG:
- Gestaltungshinweise Nr. 1. und Nr. 7 zur Widerrufserklärung, sie betreffen die Widerrufsfrist von einem Monat und den Wertersatz bei Ebay.
Zu b) Online Shops (nicht ebay)
- Hierbei können Sie die vom Muster (Widerrufsbelehrung 2009) des Bundesjustizministeriums vorgeschlagene 14 tägige Widerrufsfrist und eine Wertersatzklausel verwenden.
- Im Sop müssen Sie den Bestellvorgang / Vertragschluss so gestalten, dass die Musterbelehrungen auch passen zur 14 tägigen Widerrufsfrist
WICHTIG hierbei:
- Der Vertragsschluss erfolgt erst mit der Zusendung der Ware, weil Sie so den Besteller (End-Verbraucher) problemlos vor bzw. bei Vertragsabschluss schriftlich informieren können, entweder per Email mit der Bestellbestätigung oder durch eine beigefügte Information bei Zusendung der Ware.
- Der im Gestaltungshinweis Nr. 3 b und c aufgeführte Passus unter der Widerrufsbelehrung ist ebenfalls neu, nämlich in der Belehrung selbst auf die maßgeblichen Gesetzesnormen hinzuweisen. Demgemäß muss im Internetwarenhandel (Onlineshop, Ebayhändler u.ä.) der Hinweis zum Fristbeginn wie folgt ergänzt werden:
"Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV"
Entsprechend den Gestaltungshinweisen unter dem Muster der Widerrufsbelehrung sollte auch in folgenden Fällen die Widerrufsbelehrung angepasst werden:
- bei schriftlich abzuschließenden Verträgen
- bei der Erbringung von Dienstleistungen
- bei finanzierten Geschäften und Darlehensverträgen
- bei Kauf auf Probe
Die oben genannten Punkte gelten sinngemäß auch für die Rückgabebelehrung.
ACHTUNG: Sep 2009 neues Urteil vom EuGH
- EuGH (Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Az.: C-489/07) erklärt die Wertersatzklausel in Widerrufsbelehrungen für unzulässig.
- Es gibt kaum einen Bereich, in dem so viel Unklarheit herrscht wie zum Widerrufsrecht. Sehr viele Online Shop Betreiber wurden abgemahnt, obwohl Sie das offizielle Muster der Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums verwenden.
Lösung die einige Anwälte im Internet vorschlagen (wenn es nicht zwingend erforderlich ist)
- Sie verzichten in der Widerrufsbelehrung auf die Geltendmachung von Wertersatz.
Zu 4.) Verpackungsverordnung
Zu 5.) Grundpreisverordnung
Die Grundpreisverordnung ist ein Bestandteil der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV).
Die Preisangabenverordnung verlangt, dass neben dem Endpreis auch der Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises auszugeben ist, wenn Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden.
Die Mengeneinheit ist jeweils:
- 1 Kilogramm
- 1 Liter
- 1 Kubikmeter
- 1 Meter
- oder 1 Quadratmeter
Beträgt das Nenngewicht der Waren oder das Nennvolumen der Waren üblicherweise nicht mehr als 250 Gramm oder 250 Milliliter, so kann als Mengeneinheit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter verwendet werden. Wird "lose Ware" nach Gewicht oder nach Volumen angeboten, so ist als Mengeneinheit die allgemeine Verkehrsauffassung maßgebend, in der Regel also 1 Kilogramm, 100 Gramm, 1 Liter oder 100 Milliliter.
Wenn z.B. im Online-Shop Artikel aufgeführt sind, die nach:
- Größe
- Inhalt
- oder Gewicht
angeboten werden und damit der Grundpreisverordnung unterliegen, muss der Händler den so genannten Grundpreis angeben.
Beispiel:
Orangensaft XY 250ml / 2,90 Euro (Grundpreis pro Liter = 11,60 Euro)
Quelle: Wikipedia
Zu 6.) Textilkennzeichnungsgesetz
SONSTIGES:
Zu 7.) Pflichtangaben in E-Mails
Mit dem Gesetz über das elektronische Handelsregister und das Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 werden Kaufleute - ausgenommen Freiberufler - verpflichtet, in ihren Geschäftsbriefen folgende notwendigen Informationen anzugeben.
- Vollständige Bezeichnung des Unternehmens
- Rechtsform des Unternehmens
- Sitz der Gesellschaft
- Registergericht
- Registernummer
- Vertretungsberechtigte Personen
Bei Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) zusätzlich
- Nennung aller Geschäftsführer bzw. Vorstände mit ausgeschriebenem Familiennamen und mindestens einem Vornamen.
- Die Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit ausgeschriebenem Familiennamen und mindestens einem Vornamen
Zu 8.) Unerlaubte Telefonwerbung
Hinweis:
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit
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