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Recht im Internet

Recht im Internet - einige wichtige InformationenParagraph.jpg


Die Veröffentlichung dieser Informationen ist ein Service für die Besucher dieses Internetauftritts. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Eine anwaltliche Beratung kann hiermit im Einzelfall nicht ersetzt werden. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, trotzdem können wir keine Haftung für die inhaltliche Aktualität und Richtigkeit übernehmen.



Im Internet und E-Commerce Bereich sind z.B. folgende Gesetze relevant:


Skript Internetrecht

“Internetrecht 2012” (ca. 560 Seiten)  Die neue Fassung des bewährten Skripts “Internetrecht” von Professor Dr. Thomas Hoeren steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit. Das kostenlose Skript “Internetrecht” ist mittlerweile als Standardwerk für Anwälte und Shopbetreiber gleichermaßen zu empfehlen.


In Bezug auf einen Online-Shop sollte beachtet werden:


Sonstige Pflichtinformationen:

Fernabsatzrecht gemäß BGB § 312 b und § 312 e und § 312 g
und Art. 246 § 1 und 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

  • Einzelne Schritte zum Vertragsabschluss
  • Die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Waren oder Dienstleistungen
  • den Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages
  • die Gültigkeit befristeter Angebote
  • die Mindestlaufzeit des Vertrages (bei sog. Dauerschuldverhältnissen)
  • eventuelle Liefervorbehalte
  • Speicherung und Einsehbarkeit des Vertragstextes
  • Einzelheiten bzgl. Zahlung und Lieferung
  • Vertrags-Sprachen
  • Möglichkeit der Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern
  • den Gesamtpreis (einschließlich MwSt. und sonstigen Preisbestandteilen)
  • die anfallenden Versand- und Lieferkosten
  • Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung inkl. eventueller Bedingungen
  • Name des Empfängers des Widerrufs- oder des Rückgabeverlangens
  • eventuelle Zertifizierungen
  • Die Kosten der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit der
    Vertragsanbahnung und –abwicklung, sofern diese die üblichen Kosten übersteigen.

Das erscheint Ihnen kompliziert? Wir helfen ihnen gern...
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